Dauer und Häufigkeit

Die Rehasport-Verordnung ist zeitlich begrenzt, bis entweder die 50 Übungseinheiten oder die 18 Monate beendet sind. Folgeverordnungen sind möglich.

In Ausnahmefällen ist ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwerte) möglich. Zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen:

  • Multiple Sklerose
  • Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
  • Muskeldystrophie
  • Asthma bronchiale
  • Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
  • Mukoviszidose (zystische Fibrose)
  • Polyneuropathie
  • Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz)